Am 27. Maerz wurde verkuendet, dass das Europaeische Patentamt den Einspruch von BioNTech SE vom April 2023 gegen die Gueltigkeit von EP 3 708 668 B1 weitestgehend zurueckweist und das Patent in geaenderter Form aufrechterhaelt. Die Anpassungen praezisieren nochmals den Schutzbereich des Patents. Fuer CureVac ist das eine positive Nachricht, weil es um sechs Schutzrechte geht und es um hohe Summen geht. Hierauf aufbauend wird das Landgericht Duesseldorf in einer Anhoerung am 01. Juli 2025 entscheiden, ob das Patent in seiner angepassten Fassung verletzt wurde. Eine positive Entscheidung zur Patentverletzung wuerde ein Verfahren zur Festsetzung des Schadenersatzes vor demselben Gericht ausloesen.
Als Reaktion auf die Nachrichten vom Europaeischen Patentamt konnte die CureVac-Aktie am 28. Maerz mit einem Kurssprung in den Tag starten. Anschlusskaeufe haben dazu beigetragen, dass die Aktie ueber den GD 20 und aus einem seit Jahresbeginn laufenden Abwaertstrendkanal ausbrechen konnte. Hierdurch koennte wiederum die Basis fuer eine uebergeordnete Trendwende gelegt werden.