Illegale Monopolstellung - Google verliert Kartellverfahren wegen bevorzugter Suchmaschinennutzung
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Ein US-Bundesrichter entschied am Montag, dass Google illegal ein Monopol auf Suchdienste und Textwerbung innehat
Der US-Bundesrichter Amit Mehta vom US-Bezirksgericht für den District of Columbia entschied am Montag, dass Google (GOOG/GOOGL) illegal ein Monopol in den zwei Produktmärkten – allgemeine Suchdienste und allgemeine Textwerbung - in den Vereinigten Staaten durch seine exklusiven Vertriebsvereinbarungen aufrechterhält.
Der Präzedenzfall der Regierung, der im Jahr 2020 eingereicht wurde, behauptet Google habe seinen dominanten Marktanteil am allgemeinen Suchmaschinenmarkt nur durch die Schaffung starker Eintrittsbarrieren aufrechterhalten können. Das Gericht stellte fest, dass Google gegen Abschnitt 2 des Sherman Act verstoßen hat, der Monopole verbietet.
Das Urteil ist die erste Antimonopolentscheidung gegen ein Technologieunternehmen seit Jahrzehnten.
"Google ist ein Monopolist und hat als solcher gehandelt, um sein Monopol aufrechtzuerhalten", schrieb Richter Amit Mehta in seiner Entscheidung.
Das Justizministerium und eine überparteiliche Gruppe von Generalstaatsanwälten aus 38 Bundesstaaten und Territorien unter der Führung von Colorado und Nebraska reichten im Jahr 2020 ähnliche, aber getrennte Kartellklagen gegen Google ein. Die Klagen wurden zu vorgerichtlichen Zwecken, beispielsweise zur Beweiserhebung, zusammengefasst.
Generalstaatsanwalt Merrick Garland nannte die Entscheidung einen "historischen Sieg für das amerikanische Volk". "Kein Unternehmen – egal wie groß oder einflussreich – steht über dem Gesetz", schrieb Garland in einer Erklärung. "Das Justizministerium wird unsere Kartellgesetze weiterhin energisch durchsetzen."
Das Gericht konzentrierte sich auf die exklusiven Suchvereinbarungen von Google auf Android- und Apple-iPhone- und iPad-Geräten
In seinem Urteil ging das Gericht auf die exklusiven Suchmaschinenvereinbarungen von Google mit Android und Apple‘s iPhone- und iPad-Geräte ein. Die Umsatzbeteiligungszahlungen von Google in Höhe von 26 Milliarden USD im Jahre 2021 sind fast viermal mehr als alle anderen suchspezifischen Kosten von Google zusammen. Diese führten dazu, dass Google seine Suchmaschine standardmäßig an den wichtigsten Suchzugangspunkten der Partner platzierte und mit diesen Partnern vereinbarte, keine anderen allgemeine Suchmaschinen auf dem Gerät vorab zu laden. US-Bundesrichter Amit Mehta schlussfolgerte, dass dies effektiv dazu geführt habe, dass Suchkonkurrenten am Markterfolg gehindert worden seien und das wettbewerbswidrige Verhalten und die Dominanz von Google auf den Suchmärkten zu festigen.
Das Urteil kam jedoch zu dem Schluss, dass allgemeine Suchmaschinenwerbung kein Markt sei und es daher keine Monopolkontrolle geben könne.
Google will gegen das Urteil Berufung einlegen
Kent Walker, Googles Präsident für globale Angelegenheiten, sagte in einer Erklärung, dass das Unternehmen beabsichtige, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Er betonte, dass das Gericht Wert auf die Qualität der Google-Produkte lege.
"Diese Entscheidung erkennt an, dass Google die beste Suchmaschine bietet, kommt aber zu dem Schluss, dass es uns nicht gestattet sein sollte, sie einfach verfügbar zu machen", schrieb Walker. "Während dieser Prozess weitergeht, werden wir uns weiterhin auf die Entwicklung von Produkten konzentrieren, die für die Menschen hilfreich und benutzerfreundlich sind."
Die Alphabet-Aktien vertieften ihren bereits starken Kursrückgang von mehr als 4% inmitten des allgemeinen Markteinbruchs.
Der Autor Andreas Wimbauer ist in folgende Werte investiert: Google